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Datenschutzhinweise Videoüberwachung und Kennzeichenerkennung

Im Parkhaus Platzhirsch setzen wir in gekennzeichneten Bereichen Videokameras ein, an den Ein- und Ausfahrten zusätzlich eine automatische Kennzeichenerkennung. Diese Hinweise informieren Sie nach Art. 13 DSGVO darüber, welche Daten wir dabei verarbeiten, wozu und wie lange. Unsere allgemeine Datenschutzerklärung finden Sie unter parkmich-fra.com/legal/datenschutz.

1. Verantwortlicher

Platzhirsch (Parking) GmbH
Am Südpark 7-11
65451 Kelsterbach
Telefon: +49 6122 534120
E-Mail: info@parkmich-fra.com

2. Datenschutzbeauftragter

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Sie erreichen ihn unter datenschutz@parkhausplatzhirsch.de oder postalisch unter der oben genannten Anschrift mit dem Zusatz „z. Hd. Datenschutzbeauftragter“.

3. Videoüberwachung

Videoüberwachte Bereiche

Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich in den folgenden, durch Hinweisschilder gekennzeichneten Bereichen:

  • Ein- und Ausfahrten
  • Kassenautomaten und Kassenbereich
  • Aufzugsvorräume auf allen Ebenen (Außenansicht der Aufzüge; das Innere der Aufzugskabinen wird nicht überwacht)
  • Wartebereich für Shuttle-Gäste im Erdgeschoss
  • Be- und Entladezone im Erdgeschoss
  • Self-Service-Bereich mit Snackautomaten im Erdgeschoss
  • Servervorraum
  • Hausmeisterfläche im Untergeschoss
  • Service-Center; der eigentliche Bildschirmarbeitsplatz ist vom Erfassungsbereich ausgenommen

Toiletten, Pausen- und Umkleideräume sowie das Innere der Aufzugskabinen werden nicht videoüberwacht. Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt.

Zwecke

  • Schutz vor Diebstahl, Einbruch und Vandalismus an Fahrzeugen, Automaten, Einrichtungen und Gebäude
  • Schutz unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Mitarbeitenden vor Übergriffen
  • Sicherung von Beweismitteln bei Schäden, Unfällen und Straftaten

Rechtsgrundlage und berechtigte Interessen

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im Schutz von Personen, Fahrzeugen und Eigentum sowie in der Aufklärung und Beweissicherung bei Vorfällen.

Vor dem Einsatz haben wir geprüft, ob mildere Mittel wie Zutrittskontrollen, Beleuchtung oder Kontrollgänge ausreichen. Kameras setzen wir nur dort ein, wo dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, und richten die Erfassungsbereiche auf das Notwendige aus.

Live-Beobachtung

Die Kamerabilder können von unserem Personal vor Ort in Echtzeit eingesehen werden, um bei Gefahren, Notfällen oder Störungen schnell reagieren zu können.

Speicherdauer

Die Aufzeichnungen werden 7 Tage gespeichert und danach automatisch überschrieben. Diese Frist ist erforderlich, weil viele unserer Kundinnen und Kunden ihr Fahrzeug über mehrere Tage abstellen und Schäden häufig erst bei der Rückkehr bemerken und melden. Zudem ist eine tägliche Sichtung, etwa an Wochenenden und Feiertagen, nicht immer möglich.

Kommt es zu einem konkreten Vorfall, speichern wir die betreffenden Aufnahmen länger, bis der Vorfall geklärt ist oder Rechtsansprüche abschließend geltend gemacht oder abgewehrt sind. Danach werden sie gelöscht.

4. Kennzeichenerkennung an Ein- und Ausfahrt

So funktioniert die Zufahrt

Das Parkhaus Platzhirsch ist ausschließlich mit vorheriger Buchung nutzbar; Parktickets gibt es nicht. Bei der Buchung, online oder in unserem Service-Center, geben Sie Ihr Kfz-Kennzeichen an. Auch Dauerparker und Firmenkunden hinterlegen ihre Kennzeichen bei uns.

An der Ein- und Ausfahrt erfasst eine Kamera das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs. Unser Parksystem gleicht es auf einem lokalen Server im Parkhaus mit den hinterlegten Buchungen ab und öffnet die Schranke, wenn eine gültige Berechtigung vorliegt.

Verarbeitete Daten

  • Kfz-Kennzeichen
  • Kamerabild des Fahrzeugs im Bereich der Schranke
  • Datum und Uhrzeit der Ein- und Ausfahrt
  • Ergebnis des Abgleichs (berechtigt / nicht berechtigt)

Zwecke und Rechtsgrundlagen

  • Zufahrt und Abrechnung für gebuchte Parkplätze, Dauerparker und Firmenkunden: zur Erfüllung des Parkvertrags, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
  • Zutrittskontrolle gegenüber Fahrzeugen ohne Buchung: berechtigtes Interesse an der Sicherung des Parkhauses gegen unberechtigte Nutzung, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Speicherdauer

  • Kamerabilder der Ein- und Ausfahrt: 7 Tage, danach automatische Überschreibung (wie Abschnitt 3)
  • Kennzeichen in der Buchung: bis zum Ende der Buchung
  • Danach bleibt das Kennzeichen nur in den Rechnungsunterlagen, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen dies verlangen (für Rechnungen als Buchungsbelege derzeit 8 Jahre nach § 147 AO und § 257 HGB)

Kennzeichen von Fahrzeugen ohne Buchung werden nicht dauerhaft gespeichert; sie sind nur in den Kamerabildern enthalten, die nach 7 Tagen überschrieben werden.

5. Empfänger und Dienstleister

Zugriff auf die Aufzeichnungen und Kennzeichendaten haben nur hierzu berechtigte Mitarbeitende der Platzhirsch (Parking) GmbH.

Bei einem konkreten Anlass und nur auf rechtlicher Grundlage können wir Aufnahmen weitergeben an:

  • Polizei und Strafverfolgungsbehörden
  • Versicherungen, unsere eigene und die der Beteiligten
  • Rechtsanwälte und Gerichte
  • Geschädigte und Unfallbeteiligte, soweit sie die Aufnahmen zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche benötigen und keine überwiegenden Interessen anderer abgebildeter Personen entgegenstehen

Die Errichtung und Wartung unserer Videoanlage übernimmt ein beauftragter Fachbetrieb. Er greift nur auf unsere Anforderung hin und nur im für die Wartung oder Störungsbehebung erforderlichen Umfang auf das System zu. Mit ihm besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Übermittlung in Drittländer

Eine Übermittlung der Daten in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR findet nicht statt.

6. Ihre Rechte

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Auskunft über die verarbeiteten Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit für Daten, die wir zur Vertragserfüllung verarbeiten, etwa das Kennzeichen in Ihrer Buchung (Art. 20 DSGVO)

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Soweit wir Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir weisen zwingende schutzwürdige Gründe nach, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Für eine Auskunft zu Videoaufnahmen helfen uns Angaben zu Datum, Uhrzeit und Ort, damit wir die Aufnahmen innerhalb der Speicherfrist finden. Wenden Sie sich dazu an datenschutz@parkhausplatzhirsch.de.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). Für uns zuständig ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Wilhelmstraße 7, 65185 Wiesbaden
Postfach 31 63, 65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

Stand: November 2026

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Schreiben Sie uns
buchung[@]parkmich-fra.com
Adresse
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Rufen Sie uns an
06122/5341-20

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